Mindestlohn und Beschäftigung

Mindestlohn und Beschäftigung

Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt?

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Unter Ökonominnen und Ökonomen wurde die Beschäftigungswirkung des gesetzlichen Mindestlohns vor der Einführung im Jahr 2015 kontrovers diskutiert. Viele befürchteten einen deutlichen Verlust von Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsplätze gehen verloren, wenn der Mindestlohn höher ist als das, was Beschäftigte erwirtschaften, also ihre Produktivität übersteigt. Wenn dagegen die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten zuvor unterhalb ihrer Produktivität entlohnt wurden (etwa weil die Arbeitgeber die Macht hatten, den Lohn festzulegen), wären keine Beschäftigungsverluste zu erwarten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sie zwar in ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis nicht mehr genug erwirtschaften, aber in anderen Betrieben produktiver eingesetzt werden können, bei denen ein bislang ungedeckter Arbeitskräftebedarf besteht. Dadurch könnte eine negative Beschäftigungswirkung des Mindestlohns abgeschwächt oder ganz vermieden werden.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung F.A.Z. hat in der Printausgabe zu diesem Thema unter der Rubrik DER VOLKSWIRT einen Artikel veröffentlicht. Sie finden ihn hier:

*Frankfurter Allgemeine Zeitung/Bernd Fitzenberger/Mario Bossler: "Wie Mindestlöhne wirken", 25.09.2023, Nr. 223, S. 16

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