VfS-Leitlinien für ex-post Wirkungsanalysen

VfS-Leitlinien für ex-post Wirkungsanalysen

Der Verein für Socialpolitik setzt sich für die Etablierung einer evidenzbasierten Wirtschaftspolitik in Deutschland ein. Die VfS-Jahrestagung 2014 im Hamburg widmete sich dem Thema "Evidenzbasierte Wirtschaftspolitik". In diesem Rahmen haben die früheren VfS-Vorsitzenden Michael C. Burda und Monika Schnitzer, der RWI-Präsident und frühere Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Christoph M. Schmidt und der Leiter der VfS-Kerntagung 2014, Bernd Fitzenberger, ein Thesenpapier zur evidenzbasierten Wirtschaftspolitik veröffentlicht.

Im Anschluss hat eine Kommission unter Leitung von Monika Schnitzer Leitlinien zur ex-post Evaluierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen entwickelt. Der Verein für Socialpolitik richtet sich mit den Leitlinien und Empfehlungen gleichermaßen an Anbieter von Wirkungsanalysen und an Entscheidungsträger und -trägerinnen in Politik und Verwaltung, die staatliche Maßnahmen planen und Evaluationsstudien in Auftrag geben. An die Leitlinien schließen sich Empfehlungen für die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Politik und Verwaltung an, die für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Auftragsvergabe der Evaluationsstudien verantwortlich sind.

Die Leitlinien sollen eine transparente Grundlage für die Interpretation, Bewertung und Diskussion der Qualität von Evaluationsstudien schaffen. Sie sollen für Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit eine Richtschnur für die Beurteilung empirischer Aussagen zu Politikmaßnahmen geben. Im Mittelpunkt der Leitlinien stehen die Prinzipien methodische Qualität, Transparenz, Objektivität und Unabhängigkeit, die unabhängig vom konkreten Anwendungsbereich und dem konkreten methodischen Verfahren allgemeine Gültigkeit haben. Der Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf empirischen Verfahren, die Mikrodaten nutzen, um die Wirkung bereits durchgeführter Maßnahmen zu untersuchen und somit Evaluationen ex post durchzuführen.

Nicht alle Evaluationsstudien können alle in den Leitlinien genannten Kriterien erfüllen. Die Gründe hierfür reichen von einer unzureichenden Datenlage bis hin zu unzureichenden gesetzlichen Grundlagen sowie zu geringer Machbarkeit in besonderen (z.B. historischer) Evaluationssituationen. Grundsätzlich hat sich die Verfügbarkeit von Mikrodaten zu Individuen, Haushalten, Unternehmen oder anderen Beobachtungseinheiten, auf deren Grundlage aussagekräftige Evaluationsstudien durchgeführt werden können, in Deutschland und international in den vergangenen Jahren stark verbessert. Allerdings gibt es in vielen Bereichen auch weiterhin Verbesserungsbedarf.

An die Leitlinien schließen sich Empfehlungen für die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Politik und Verwaltung an, die für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Auftragsvergabe der Evaluationsstudien verantwortlich sind. Diese Empfehlungen betonen insbesondere die Notwendigkeit der Vorab-Formulierung überprüfbarer Ziele politischer Maßnahmen, die Verwendung einer validen Methodik, die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Wirkungsanalysen und die Ermöglichung von unabhängigen Replikationsstudien. Der Verein für Socialpolitik wirbt für eine Weiterentwicklung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, um eine noch bessere Datenbasis für Wirkungsanalysen bei umfassendem Datenschutz zu schaffen.