VfS Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Erstattung bereits geleisteter Beiträge.

(3) Diese Beitragsordnung unterscheidet zwischen Beiträgen für persönliche und für korporative Mitglieder.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

(1) Die festgesetzten Beiträge werden im 1. Quartal des jeweiligen Jahres erhoben, auf das sich der Beitrag bezieht. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

(2) Die Beitragszahlung erfolgt auf Rechnung, per Lastschrifteinzug oder Kreditkartenzahlung.

§ 3 Beiträge

Ab dem 1. Januar 2019 gelten folgende Beiträge:

Persönliche Mitgliedschaft

Vollmitgliedschaft:

Vollmitglieder mit Print- und Online-Abo in D-A-CH = 97 €
Vollmitglieder mit Online-only-Abo in der EU und Schweiz = 89 €
Vollmitglieder in anderen Ländern = 63 €

Ermäßigte Mitgliedschaft:

Ermäßigte Mitglieder mit Print- und Online-Abo in D-A-CH = 52 €
Ermäßigte Mitglieder mit Online-only-Abo in der EU und Schweiz = 45 €
Ermäßigte Mitglieder in anderen Ländern = 30 €

Korporative Mitgliedschaft (für Altmitgliedschaften gelten ggf. Sonderkonditionen)

Große Partnerinstitute = 2.000 €
Partnerinstitute = 1.000 €
Förderinstitute = 500 €

(2) Bei der persönlichen Mitgliedschaft erfolgt die Ermäßigung auf Antragstellung. Eine Ermäßigung erhalten Mitglieder, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ermäßigung wird nicht erteilt, wenn das Mitglied bereits eine W2/W3- bzw. eine außerplanmäßige Professur (Deutschland), eine assoziierte, eine Universitäts- bzw. eine außerordentliche Professur (Österreich) oder eine (außer-)ordentliche Professur (Schweiz) innehat.

(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

(4) Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Der Verein behält sich das Recht vor, den Mitgliedern Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.

(5) Der Beitrag für die persönlichen Mitglieder teilt sich in einen „reinen Mitgliedsbeitrag“ (Spendenanteil) und in einen Anteil für den Erwerb der Vereinszeitschriften auf. Die persönlichen Mitglieder in D-A-CH können ein ausschließliches Online-Abonnement der beiden Vereinszeitschriften abschließen. Der vom De Gruyter Verlag dafür gewährte Rabatt wird vollumfänglich an die Mitglieder weitergegeben und bei der Rechnungstellung automatisch berücksichtigt. Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich entsprechend.

(6) Persönliche Mitglieder in den anderen Ländern der EU (außerhalb DACH) erwerben mit ihrer Mitgliedschaft aus steuerlichen Gründen automatisch ausschließlich ein Online-Abonnement. Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich entsprechend.

(7) Persönliche Mitglieder in Drittstaaten erwerben mit ihrer Mitgliedschaft aus steuerlichen Gründen weder ein Print- noch ein Online-Abonnement. Ihnen wird ausschließlich der Spendenanteil in Rechnung gestellt. Sie haben die Möglichkeit, mit dem De Gruyter Verlag ein externes Online-Abonnement zu Mitgliedskonditionen abzuschließen.

§ 4 Vereinskonto

Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe des Referenzcodes zulässig.

VfS-Mitgliedsbeiträge persönlicher Mitglieder:

Kontoinhaber: PayOne GmbH
IBAN: DE81 3005 0000 0001 7723 59
BIC: WELADEDDXXX
Landesbank Hessen Thüringen

VfS-Mitgliedsbeiträge korporativer Mitglieder:

Kontoinhaber: Verein für Socialpolitik e.V.
IBAN: DE47 2008 0000 0380 8828 00
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank Hamburg

Beitragsordnung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 2. September 2018, geltend ab 1. Januar 2019; zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. Dezember 2021, geltend ab 1. Januar 2022