Evidenzbasierte Wirtschaftspolitik: Randomisierte Experimente

Evidenzbasierte Wirtschaftspolitik: Randomisierte Experimente

Randomisierte Experimente und Feldexperimente werden auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften häufig als „Goldstandard“ bezeichnet, wenn es um die Schätzung von kausalen Effekten geht. Durch die zufällige Auswahl von Treatment- und Kontrollgruppe sowie eine hinreichend große Stichprobengröße können Störfaktoren (ausgelassene Variablen) eliminiert werden, was eine präzise Schätzung der kausalen Effekte einer Maßnahme ermöglicht. Mithilfe experimenteller Methoden wurden z.B. die Wirkung bestimmter Arbeitsmarktmaßnahmen auf die Beschäftigung oder der Einfluss unterschiedlicher Klassenzimmergrößen auf die Lernleistung von Schülern untersucht.

Eine zufallsgesteuerte Entscheidung über Maßnahmen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer unspezifischen Entscheidung. Z.B. sind randomisierten Entscheidungen über Förderungen keine Förderungen nach dem „Gießkannenprinzip“ und sie beinhalten auch keinen Verzicht auf Förder- und Antragskriterien. Vielmehr wird die Gruppe der geeigneten Antragsteller einer randomisierten Vergabe unterworfen. Da die verfügbaren Fördermittel oft beschränkt sind, können auch bei nicht-randomisierten Vergabeverfahren selten alle potenziell geeigneten Bewerber gefördert werden. Bei der randomisierten Vergabe gibt es also keine zusätzlichen Verlierer. Einziger Unterschied ist, dass unter allen geeigneten Kandidaten die zum Zuge kommenden nach einem zufälligen Verfahren ausgewählt werden. Dadurch besitzen alle Kandidaten bei gleicher Qualität eine gleich hohe Wahrscheinlichkeit, von der Rationierung betroffen zu sein. Zunächst nicht geförderte Kandidaten können natürlich später noch gefördert werden.

Die überzeugungs- und Aussagekraft einer Evaluation, die auf einem randomisierten Experiment beruht, ist hoch. Insbesondere sind ihre Resultate einfach zu verstehen. Auf methodisch komplexere Verfahren und deren Interpretation kann bei der Anwendung von randomisierten Experimenten verzichtet werden. Wichtig ist lediglich, dass die Treatment- und die Kontrollgruppe streng nach dem Zufallsprinzip zusammengestellt werden. Außerdem müssen beide Gruppen ausreichend groß sein, damit statistisch zuverlässige Aussagen möglich sind.

Evaluationen, die auf der randomisierten Einführung einer Maßnahme beruhen, bieten den zusätzlichen Vorteil, dass nicht nur verglichen werden kann, ob die Einführung der Maßnahme besser ist als das Ausbleiben der Maßnahme. Es können – unter der Voraussetzung ausreichend großer Fallzahlen – auch verschiedene Ausgestaltungen gegenübergestellt werden, um die wirkungsvollsten Maßnahmen identifizieren zu können.

Unabhängig von ihren methodischen Vorteilen werden der Einführung zufallsgesteuerter Evaluationsverfahren in der Politikpraxis häufig vergaberechtliche oder ethische Bedenken entgegengestellt. Solche Probleme und Bedenken lassen sich – dies zeigt die Erfahrung mit durchgeführten Evaluationen – durch eine sorgfältige Implementierung des randomisierenden Verfahrens und durch eine geeignete Kommunikation oft weitgehend ausräumen.

Trotz aller Vorteile sind auch den Evaluationen auf Grundlage von Randomisierung Grenzen gesetzt. Ein wichtiges Problem aller Evaluationsverfahren ist, dass die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse nicht unbedingt gegeben ist. Dies trifft auch bei randomisierten Untersuchungen zu.